Ausgangsfall
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Ausgangsfall
also, wenn ich das richtig verstanden hab, ist beim ausgangsfall lediglich 985 zu prüfen?
gast83- Gast
Re: Ausgangsfall
auf jeden fall wenn nach herausgabe gefragt ist dann, 985 + 812 (das sollte man aber wissen)
dann kommt es darauf an wie du dich entscheidest,
1. ist die statue mituebereignet worden --> ende
2. nicht mituebereignet --> auch kein rechtsgrund nach 812
--> folgeansprueche aus ebv:
1.gegen besitzer: eventuell (nutzungen + schadensersatz)
2.gegen eigentuemer: verwendungen 996 ?
dann kommt es darauf an wie du dich entscheidest,
1. ist die statue mituebereignet worden --> ende
2. nicht mituebereignet --> auch kein rechtsgrund nach 812
--> folgeansprueche aus ebv:
1.gegen besitzer: eventuell (nutzungen + schadensersatz)
2.gegen eigentuemer: verwendungen 996 ?
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