Ausgangsfall

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Ausgangsfall

Beitrag von gast83 am Mi März 26, 2008 3:06 pm

also, wenn ich das richtig verstanden hab, ist beim ausgangsfall lediglich 985 zu prüfen?

gast83
Gast


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Re: Ausgangsfall

Beitrag von MOD am Mi März 26, 2008 8:21 pm

auf jeden fall wenn nach herausgabe gefragt ist dann, 985 + 812 (das sollte man aber wissen)
dann kommt es darauf an wie du dich entscheidest,

1. ist die statue mituebereignet worden --> ende

2. nicht mituebereignet --> auch kein rechtsgrund nach 812
--> folgeansprueche aus ebv:
1.gegen besitzer: eventuell (nutzungen + schadensersatz)
2.gegen eigentuemer: verwendungen 996 ?

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