hausarbeit fortgeschritten zivil ss 08

Neues Thema eröffnen   Eine Antwort erstellen

Seite 1 von 5 1, 2, 3, 4, 5  Weiter

Vorheriges Thema anzeigen Nächstes Thema anzeigen Nach unten

hausarbeit fortgeschritten zivil ss 08

Beitrag von Admin am So März 16, 2008 11:15 pm

hier alles zur ha zivil

Admin
Admin

Anzahl der Beiträge: 24
Anmeldedatum: 16.03.08

Nutzerprofil anzeigen http://juraforum-erlangen.heavenforum.com

Nach oben Nach unten

ha

Beitrag von admin@ju am So März 16, 2008 11:49 pm

ich versuche mal zusammenzufassen

ausgangsfall
wir diskutierten darueber ob die statue teil des grundstueckes ist. die mehrheit sagte nein. danach prüften die meisten ansprueche aus verwendung des a gegen den b

abwandlung 1: hier war die frage wie man den ausgangsfall geloest hat. wenn die sache teil des grundstueckes dann muss man hier die frage beantworten ob solch ein tel durch vertrag wieder sonderrechtsfaehig werden kann. ansonsten sehe ich bei abwandlung 1 keine probleme.

abwandlung 2:
anspruch d gegen b auf grundbuchberichtigung
anspruch d gegen a aus gesetzlichenschuldverhaelntiss (urteil bgh den link bringe ich noch)

bitte ergaenzt hier eurer alten beitrage noch um hier schnell wieder auf den ausgangszustand zu kommen.

admin@ju
Gast


Nach oben Nach unten

Re: hausarbeit fortgeschritten zivil ss 08

Beitrag von Ichhier am Mo März 17, 2008 3:02 am

Also ich habe bei der 2. Abwandlung das mit dem D zu B auf Grundbuchberichtigung gestrichen... danach ist nicht gefragt
bei B zu A habe ich Schadensersatz wegen Sachmangel ... ich habe dort aber Probleme bezüglich des Umfangs... wir hatten erst diskutiert dass 311 vielleicht anwendbar ist... allerdings habe ich im Rolf Schmidt und Müko gefunden das Gewährleistungsrecht vorgeht wenn vorvertragliche Pflichtverletzung auf nach Vertragsschluss bestehenden Mangel bezieht...


Zuletzt von Ichhier am Mi März 19, 2008 5:51 am bearbeitet, insgesamt 3 mal bearbeitet

Ichhier

Anzahl der Beiträge: 10
Anmeldedatum: 17.03.08

Nutzerprofil anzeigen

Nach oben Nach unten

ha zivil

Beitrag von MOD am Mo März 17, 2008 5:36 am

servus venera gut das du so schnell hier bist

abwandlung 2:
die frage lautete: " wie ist die rechtslage" das ist am gemeinsten. sprich du musst so ziemlich alles eroertern was wichtig ist. ich denke dazu gehoert auch d-->b auf grundbuchberichtigung

b-->a: schadensersatz nach kaufrecht. ist moeglich das so zu sehen. wenn grunddienstbarkeit eigenschaft der kaufsache, dann geht kaufrecht c.i.c vor. aber wie du sagst beim schadensumfang?
ich denke der ist null. wegen sachverhalt 3 meter abstand nach gesetz normal. also welchen schaden haette der b wenn man hypotetische und reale lage vergleicht: keinen.

was d-->a betrifft aus 280 I,1020 da schau ich noch.

MOD
moderator

Anzahl der Beiträge: 36
Anmeldedatum: 17.03.08

Nutzerprofil anzeigen

Nach oben Nach unten

Re: hausarbeit fortgeschritten zivil ss 08

Beitrag von Ichhier am Mo März 17, 2008 1:01 pm

Hast Recht, das mit der Rechtslage bei abw. 2... naja werd ich den 894 mit rein nehmen müssen
bei dem b zu a ... das mit der eigenschaft...hab gefunden, dass überbau an sich als mangel gilt...also praktisch auch eigenschaft... dass sich der eigentlich auf die grunddienstbarkeit bezieht ist egal...
ja bei d gegen a ist das nunmal komisch


Zuletzt von Ichhier am Mi März 19, 2008 5:52 am bearbeitet, insgesamt 3 mal bearbeitet

Ichhier

Anzahl der Beiträge: 10
Anmeldedatum: 17.03.08

Nutzerprofil anzeigen

Nach oben Nach unten

Re: hausarbeit fortgeschritten zivil ss 08

Beitrag von tru am Mo März 17, 2008 5:10 pm

@ Venera

Das Problem ist nur, dass es kein Überbau ist wie du vermutest! Überbau bedeutet nach 912, dass über die Grenze gebaut worden sein muss. Das ist aber hier nicht der Fall, schließlich definiert die Grunddienstbarkeit ja nicht eine neue Grundstücksgrenze!

Woraus habt ihr denn einen Anspruch des B gegen D?

tru
Gast


Nach oben Nach unten

Re: hausarbeit fortgeschritten zivil ss 08

Beitrag von Ichhier am Mo März 17, 2008 11:50 pm

912 ist bei Grunddienstbarkeiten analog anwendbra...das bedeutet das praktisch der 6m abstand eine grenze im sinne des 912 analog bildet... eine andere frage ist es ob hier nicht trotzdem 912 wegfallen muss weil abweichende vereinbarungen vorliegen... denn in solchen fällen folgt die duldung schon aus 1004 II
trotzdem bleibt der eine meter ein überbau


Zuletzt von Ichhier am Mi März 19, 2008 5:55 am bearbeitet, insgesamt 1 mal bearbeitet

Ichhier

Anzahl der Beiträge: 10
Anmeldedatum: 17.03.08

Nutzerprofil anzeigen

Nach oben Nach unten

Re: hausarbeit fortgeschritten zivil ss 08

Beitrag von Thor als am Di März 18, 2008 10:53 am

warum 912 analog?
laut 916 ist 912 bei dienstbarkeiten entsprechend anwendbar.

Thor als
Gast


Nach oben Nach unten

Re: hausarbeit fortgeschritten zivil ss 08

Beitrag von Gast am Di März 18, 2008 3:27 pm

Ich würde sagen, dass hier § 912 gar nicht anwendbar ist. Es liegt zwar ein Überbau vor, dieser ist aber rechtmäßig, da der Schuppen fertig gestellt wurde bevor der der b Eigentümer wurde. Zu diesem Zeitpunkt lag eine Zustimmung vor. Weil dieser Überbau auch rechtmäßig war ergibt sich eine Duldungspflicht.

Gast
Gast


Nach oben Nach unten

IP Adressen

Beitrag von derBöseO am Di März 18, 2008 3:43 pm

Hallo

verfasst vom muellman ip: 84.57.76.191


Zuletzt von Admin am Do März 20, 2008 8:23 am bearbeitet, insgesamt 1 mal bearbeitet (Grund : muellman)

derBöseO
Gast


Nach oben Nach unten

1. Abwandlung

Beitrag von Gartenzw am Di März 18, 2008 6:10 pm

Welche Ergebnisse habt ihr bei der 1. Abwandlung? Wg. 926 II könnte 985 doch durchgehen, was meint ihr?

Gartenzw
Gast


Nach oben Nach unten

Re: hausarbeit fortgeschritten zivil ss 08

Beitrag von Horstl am Di März 18, 2008 6:25 pm

So hab ichs auch! Sonst macht die Abwandlung auch gar keinen sinn deck mal nach Very Happy

Horstl
Gast


Nach oben Nach unten

Re: hausarbeit fortgeschritten zivil ss 08

Beitrag von tru am Di März 18, 2008 6:51 pm

Könnten wir ganz kurz mal durchgehen, wie der momentane Stand ist?

Grundfall:
985 +
sämtliche Nutzungen -

1. abwandlung:
1007 II +

2. Abwandlung:
b>a aus 1004 - wegen 912


stimmt das soweit???

tru
Gast


Nach oben Nach unten

Re: hausarbeit fortgeschritten zivil ss 08

Beitrag von Ichhier am Di März 18, 2008 7:55 pm

bei abw. 2 wie gesagt 912 nur anzuprüfen..


Zuletzt von Ichhier am Mi März 19, 2008 5:57 am bearbeitet, insgesamt 1 mal bearbeitet

Ichhier

Anzahl der Beiträge: 10
Anmeldedatum: 17.03.08

Nutzerprofil anzeigen

Nach oben Nach unten

Re: hausarbeit fortgeschritten zivil ss 08

Beitrag von Eddie am Mi März 19, 2008 12:46 am

Naja ich lös das auch mit der akzessorischen Billigung. Canaris hat das schön in der AcP zusammengefasst. Der Verkauf zieht die Billigung quasi mit. Das musst du aber bei 912 prüfen.

Eddie
Gast


Nach oben Nach unten

muellman unterweges

Beitrag von Admin am Mi März 19, 2008 3:01 am

gestern hat uns ein arsch zugemuellt
war deutsche ip (vierweg schlaegt zu?)
jula und Ichhier sind jetzt moderatoren, ihr muesstet muell loeschen koennen.

Admin
Admin

Anzahl der Beiträge: 24
Anmeldedatum: 16.03.08

Nutzerprofil anzeigen http://juraforum-erlangen.heavenforum.com

Nach oben Nach unten

Ausgangsfall

Beitrag von Gartenzw am Mi März 19, 2008 8:31 am

Noch eine kurze Frage zum Ausgangsfall: Nachdem 985 durchgeht, ist 812 doch nicht mehr anwendbar, oder prüft ihr den an dieser Stelle irgendwie? Geht man von Gutgläubigkeit aus: Sprecht ihr die GoA an?

Gartenzw
Gast


Nach oben Nach unten

Re: hausarbeit fortgeschritten zivil ss 08

Beitrag von MOD am Mi März 19, 2008 9:24 am

bei abwandlung 2 sind meines erachtens 3 ansprueche zu pruefen:

1.anspruch b ---> d auf abriss nach 1004 wenn nicht etwa durch akzessorischen Billigung der d die veraenderung der grunddienstbarkeit gebilligt hat.

2. anspruch d-->a aus 280 I, 241 II
hier hat a gegenueber d pflichten verletzt die keine leistungspflichten des gesetzlichen schuldverhaeltnis sind. und es ist das erhaltungsinteresse am haus des d betroffen. --->pflicht nach § 241 II verletzt.

3.anspruch b--->a in sachverhalt steht der b will am kaufvertrag festhalten (nur zu pruefen wenn anspruch gegen d nicht gegeben)
----> schadensersatz neben der leistung + dienstbarkeit wahrscheinlich eigenschaft der kaufsache
----> minderung des kaufpreises. welche beschaffenheit hatte die sache bei gefahrenuebergang am 30.9 ?

MOD
moderator

Anzahl der Beiträge: 36
Anmeldedatum: 17.03.08

Nutzerprofil anzeigen

Nach oben Nach unten

Re: hausarbeit fortgeschritten zivil ss 08

Beitrag von Luke am Mi März 19, 2008 10:45 am

Die akzessorische Billigung mit ihrer antizipierten Variante im Vorfeld des Grundstückskaufs ist schon ein Insider. Da hab ich auch was von Larenz gefunden. Da kannst du neben Canaris also die ganz Großen zitieren.
Der BGH hat das noch gar nicht entschieden, so wie ich das sehe.

Luke
Gast


Nach oben Nach unten

Re: hausarbeit fortgeschritten zivil ss 08

Beitrag von bellissi am Mi März 19, 2008 12:59 pm

könnte jmd vielleicht eine grobe gliederung zusammenfassen?

thx

bellissi
Gast


Nach oben Nach unten

Seite 1 von 5 1, 2, 3, 4, 5  Weiter

Vorheriges Thema anzeigen Nächstes Thema anzeigen Nach oben


Neues Thema eröffnen   Eine Antwort erstellen
Forenbefugnisse:
Sie können in diesem Forum antworten