hausarbeit oeffentlich ss 08

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kleiner Tipp für Zeitschriften

Beitrag von Gruselwu am Fr März 21, 2008 9:53 pm

Mal so ein Tipp: Wenn ihr euch über das RRZE den VPN-Client runterladet, dann habt ihr von zu Hause aus Zugang zu beckonline über den Server der Uni. Ihr müsst nur euren Account freischalten lassen (siehe Studentenausweis) und dann müsst ihr, wenn ihr den Client (übrigens kostenlos) runterladet, nur euer Passwort nochmal eingeben. Funktioniert bei mir super und erspart lästige Wege in die Bib :-)

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gruselwu am Fr März 21, 2008 10:02 pm

In GewArch 1999,271 ff. steht einiges über die BiergV und wenn ich mir das so durchlese, dann hab ich immer mehr Schwierigkeiten, zu begründen, dass der Wirtschaftsgarten ein Biergarten ist. So steht auf S. 273, dass die BiergV bei kleineren Biergärten oder Außenbewirtschaftungen als Annex zu einer Gaststätte keine Anwendung findet. Und das ist für mich eine klare Aussage. Aber, wie prüf ich da weiter? Kommt dann die TA-Lärm dran und muss ich letztenendes doch die 64 dB (A) als Überschreitung ansehen? Habe nämlich in einer anderen Zeitschrift gelesen, dass ein Gutachten deswegen noch nicht fehlerhaft ist, wenn es von einem gut besuchten Biergarten ausgeht.

also, was jetzt? Habt ihr noch Gegenargumenten, wie ich die Sache doch noch rumreißen könnte?

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von Gästin am Fr März 21, 2008 10:51 pm

grüße ins neue unsterbliche Forum !

wie könnte man eurer meinung nach im TEIL 1 die baurechtlichen Informationen verwerten? sollte man nicht eventuell auch die baugenehmigung anfechten ?? Question

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast am Sa März 22, 2008 12:01 am

die bau-umgebung sagt dir, was normal an laerm zumutbar ist. hier haben wir wahrscheinlich dorfgebiet wo der bauer eine vorrecht hat, im normalfall.
aber wie gesat hier wendet ja der gastwirt ein " was stimmt laut sachverhalt" das seine gaeste ruhig sind.
sprich rechtlage bei erlass VA ungleich rechtlage bei klage!!!

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von Ichhier am Sa März 22, 2008 3:51 pm

Wie sieht denn der Prüfungsaufbau bei der Begründetheit des ersten teils ungefähr aus?

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von Gast am Sa März 22, 2008 3:58 pm

Ja auch ich wäre euch sehr dankbar wenn jemand mal grob die Begründetheit bei teil 1 skizzieren könnte. Finde irgendwie einfach keinen EInstieg! No

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast am Sa März 22, 2008 4:12 pm

Wo bringt ihr denn das alles vom Parkplatz bei Teil 2 ein, also dass er nicht abgesperrt wird und dass S sagt, dass die Nutzung nach 22 Uhr eh rechtswidrig ist!

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VPN

Beitrag von Kindchen am So März 23, 2008 1:23 am

funktioniert bei euch der vpn-client von zu Hause aus zusammen mit beck-online? auf den seiten der bib steht "nicht über vpn oder wlan". bei mir gehts nicht.

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von Gast am So März 23, 2008 8:35 am

Probiers mal darüber:

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von Gast am So März 23, 2008 8:39 am

Hoffentlich bildet er jetzt den Link ab

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von Gast am So März 23, 2008 8:40 am

Jetzt aber

beck3-gross.digibib.net/bib/default.asp

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von MOD am Mo März 24, 2008 2:18 am

als gast kannst du keine html links setzen einfach das "www" oder "http" weglassen der rest geht.
http://beck3-gross.digibib.net/bib/default.asp

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast am Mo März 24, 2008 11:33 pm

@ gruselwu

wo steht denn, dass ein Gutachten nicht fehlerhaft ist, wenn man von einem gut besuchten Gutachten ausgeht?

und wie sieht bei euch beim 2.Teil die Begründetheit aus?

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von Gruselwu am Di März 25, 2008 10:32 am

Ich habe das in GewArch1996, 340, 341 gelesen. Soweit ich weiß, hat ein Gutachten aber Indizwirkung und ist damit nicht zwingend. Ich weiß aber noch nicht, wie ich das begründen soll und zu welchem Ergebnis ich dann komm. Wenn ich ja nach dem Gutachten geh, dann sind die 64 dB ja für A nicht zumutbar und die Klage ist begründet.

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast am Di März 25, 2008 7:45 pm

@gruselwu: "Wenn ich ja nach dem Gutachten geh, dann sind die 64 dB ja für A nicht zumutbar und die Klage ist begründet"
nur die reale rechtslage ist aber anders
---->worauf kommt es an angenommen rechtlage bei erlass des VA oder
reale rechtlage wie sie der betroffene bei der gerichtverhandlung als beweis einbringt.


geht ihr auch davon aus das bei fall 1 das gebiet ein dorfgebiet nach baunvo ist. --> dann hat bauer vorrechte. ( aber hier sind ja die leute still) ----> klage unbgruendet

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von Gast am Mi März 26, 2008 10:30 am

Ich habe gerade gelesen, dass die TA-Lärm auf Freiluftgaststätten nicht anwendbar ist (1.b TA -Lärm und auch in der Begründung zur BiergV unter 1.2) Eine Freiluftgaststätte ist der Wirtschaftsgarten ja allemahl auch wenn er kein Biergarten ist. Das heißt allerdings, dass die 60 dB + 5 Bonus dB für Dorfgebiete nicht anwendbar sind! Woher nehme ich dann aber einen Immisionsgrenzwert?

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast am Do März 27, 2008 7:56 am

teil 1.
"Woher nehme ich dann aber einen Immisionsgrenzwert?" laut sachverhalt sind die gaeste ja ruhig.
----> sprich die klage des nachbarn wird wohl unbegruendet sein das einzige problem wird wohl sein, dass man bei erlass des VA durch gutachten von anderen tatsachen ausging
---> was ist im prozess entscheidet lage bei erlass des VA oder bei verhandlung?. (bei verhandlung)

bei teil 2 hab ihr auch das problem: n legt gegen die baugenehmigung ( neubau) klage ein.
jetzt will er noch zusaetzlichen vorlaeufigen rechtsschutz.( das ist unsere frage)

1.er will die nutzung des bisherigen hauses untersagen --> das ist ein mehr als in der hauptsache, antrag schon unzulaessig. auch waere eine einstweilige anordnung nicht dringend, da die gststaette in ihrer jetzigen form schon laenger normal genutzt wurde und im gegensatz zum parkplatz nicht das probelm war.

2.parkplatzsperrung (mehr als hauptsache ? da bin ich nicht sicher) da muesste er gegen die behoerde auf leistung sicherheitsrechltiche massnahmen klagen. --> das ist ein mehr als in der hauptsache? antrag schon unzulaessig?

3.nur der baustopp fuer neubau waere von klage gedeckt

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von gast am Do März 27, 2008 9:49 pm

teil1: koennte man den fall nicht einfach abfertigen. indem man fragt auf welche rechtslage es ankommt. auf die reale die der wirt vortraegt ---> die gaeste sind ruhig, dann ist es doch egal welche verordnung man nimmt ob ta-laerm, sportanlagenverordnung oder sonst was.
--> ein abends nicht vorhandener laerm kann kein grund fuer aufhebung der genehmigung sein.

sprich die gaeste sind ruhig. sonstige gruende die genehmigung anzufechten sehe ich nicht, auch in einen dorfgebiet.

sieht das jemand anders?

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von Jutsu am Fr März 28, 2008 6:58 pm

Hallo, lol!

Leutz, welche Klageart habt ihr für Teil 1 gewählt und warum?

bzw. worauf stellt ihr ab, auf das Klagebegehren des A? oder auf was anderes noch? scratch

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Re: hausarbeit oeffentlich ss 08

Beitrag von thorr am Fr März 28, 2008 7:17 pm

such es dir aus, ob verpflichtung auf erteilung von auflagen oder anfechtung
---> ergebnis immer das selbe
---> klage unbegruendet, da wenige+ ruhige gaeste
(tatsaechliche rechtslage, auf die kommt es an )

thorr
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