hausarbeit strafrecht fortgeschritten ss 08
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Re: hausarbeit strafrecht fortgeschritten ss 08
Hi,
kann mir einer sagen, ob die schwere Gesundheitsschädigung des § 221 und des § 239 gleich sind?
Habt ihr diese aufgrund der Dehydrierung bejaht?
mfg
kann mir einer sagen, ob die schwere Gesundheitsschädigung des § 221 und des § 239 gleich sind?
Habt ihr diese aufgrund der Dehydrierung bejaht?
mfg
goofy- Gast
Re: hausarbeit strafrecht fortgeschritten ss 08
@gerdi
Streit würd ichs kaum nennen, ein paar wenige sagen, das is ne Erfolgsquali, weil der Gesetzgeber das mit der nF nich ändern wollte, hM sagt aber, der akrivistische Wortlaut des §239 III Nr.1 deckt hier eine Erfqual. nicht mehr. Damit handelt es sich um eine tatbestandliche Quali und die muss vom Vorsatz umfasst sein - und da haste ja eben das Vorsatzprob schon
Streit würd ichs kaum nennen, ein paar wenige sagen, das is ne Erfolgsquali, weil der Gesetzgeber das mit der nF nich ändern wollte, hM sagt aber, der akrivistische Wortlaut des §239 III Nr.1 deckt hier eine Erfqual. nicht mehr. Damit handelt es sich um eine tatbestandliche Quali und die muss vom Vorsatz umfasst sein - und da haste ja eben das Vorsatzprob schon
gast- Gast
Re: hausarbeit strafrecht fortgeschritten ss 08
Ich habe es nun auch als Qualifikationsmerkmal genommen, und sehe dann kein Vorrsatzproblem mehr. Der Vorsatz auf das Festhalten länger als eine Woche ist für mich keinesfalls zu bejahen.
Viel mehr stört mich da die anschließende Prüfung der Erfolgsqualifikation
Übrigens seh ich auch bei der Gewalt zum § 113 keinerlei Diskussionsbedarf.
Viel mehr stört mich da die anschließende Prüfung der Erfolgsqualifikation
Übrigens seh ich auch bei der Gewalt zum § 113 keinerlei Diskussionsbedarf.
gerdi- Gast
Re: hausarbeit strafrecht fortgeschritten ss 08
Was ich mich noch frage: Gibt es irgendwelche Probleme das Einsammeln der Schläger zur Vernehmung als Vollzugsakt zu sehen?
hubert- Gast
Re: hausarbeit strafrecht fortgeschritten ss 08
jo...das mit dem Vorsatz ist glaub auch ein diskussionspunkt wenn man einen sucht...vielleicht hat ja jemand noch 4 Seiten frei XD
wo ist denn dein Problem bie der Prüfung der Erfolgsquali? die Fahrlässigkeit würd ich kurz machen...da kann man sich entscheiden wie man will, sind ja im prinzip keine angaben im SV wen ich mcih recht erinner.
Naja, §113 hba ich schon angesprochen...aber diskussion wars nich. Ansonsten seh ich keine Probleme beim Einsammeln der Schläger...hast du an was bestimmtes gedacht?
wo ist denn dein Problem bie der Prüfung der Erfolgsquali? die Fahrlässigkeit würd ich kurz machen...da kann man sich entscheiden wie man will, sind ja im prinzip keine angaben im SV wen ich mcih recht erinner.
Naja, §113 hba ich schon angesprochen...aber diskussion wars nich. Ansonsten seh ich keine Probleme beim Einsammeln der Schläger...hast du an was bestimmtes gedacht?
gast- Gast
Re: hausarbeit strafrecht fortgeschritten ss 08
Ist das einzige Problem beim Entfernen vom Unfallort die Sache mit dem "Minimalunfall" also der Höhe des Schadens?
gäst- Gast
Re: hausarbeit strafrecht fortgeschritten ss 08
fahrerflucht zwei probleme
1. ueberhaupt fahrerflucht? bvferg sagt nein unzulaessige analogie
2. schadenshöhe = geringfuegig (schau auf jahn seite, urteile wo sie einen taxifaher wegen faherflucht verknacken)
1. ueberhaupt fahrerflucht? bvferg sagt nein unzulaessige analogie
2. schadenshöhe = geringfuegig (schau auf jahn seite, urteile wo sie einen taxifaher wegen faherflucht verknacken)
gast- Gast
Re: hausarbeit strafrecht fortgeschritten ss 08
Hallo..
wie zitiert man denn JuS, JA, NjW und Konsorten im Literaturverzeichnis und den Fußnoten?
wie zitiert man denn JuS, JA, NjW und Konsorten im Literaturverzeichnis und den Fußnoten?
Klaus- Gast
Re: hausarbeit strafrecht fortgeschritten ss 08
Literaturverzeichnis:
Nachname, Vorname, Titel des Aufsatzes, NJW 2008, Anfangsseite des Ausatzes, Endseite des Aufsatzes oder ff.
Fußnote:
Nachname, NJW 2008, Anfangsseite des Aufsatzes, Seite auf die sich die Fußnote bezieht.
Fußnote bei Gerichtsurteilen:
BGH NJW 2008, Anfangsseite des Urteils, Seite auf die sich die Fußnote bezieht.
Gerichtsurteile kommen nicht ins Leteraturverzeichnis
Nachname, Vorname, Titel des Aufsatzes, NJW 2008, Anfangsseite des Ausatzes, Endseite des Aufsatzes oder ff.
Fußnote:
Nachname, NJW 2008, Anfangsseite des Aufsatzes, Seite auf die sich die Fußnote bezieht.
Fußnote bei Gerichtsurteilen:
BGH NJW 2008, Anfangsseite des Urteils, Seite auf die sich die Fußnote bezieht.
Gerichtsurteile kommen nicht ins Leteraturverzeichnis
Gast- Gast
NOTFALL
Gast 1: fjedn!
Gast 2: 20?
Und jetzt helft aus lauter Dankbarkeit mir.
Ich brauche den Namen eines Aufsatzes von Walter Stree aus der JuS 1996 S. 97.
Hat den zufällig einer oder kommt irgendwo an die Online JuSes?!
Gast 2: 20?
Und jetzt helft aus lauter Dankbarkeit mir.
Ich brauche den Namen eines Aufsatzes von Walter Stree aus der JuS 1996 S. 97.
Hat den zufällig einer oder kommt irgendwo an die Online JuSes?!
NOTFALL- Gast
Re: hausarbeit strafrecht fortgeschritten ss 08
aeehm, bei jus 1996,96 ff finde ich dass hast du das was verwechselt
Das Staatsziel „Umweltschutz” und das Sozialstaatsprinzip im verfassungsrechtlichen Vergleich, in: JuS 1996, S. 96 ff.
Das Staatsziel „Umweltschutz” und das Sozialstaatsprinzip im verfassungsrechtlichen Vergleich, in: JuS 1996, S. 96 ff.
gast- Gast
Re: hausarbeit strafrecht fortgeschritten ss 08
Das wollt ich jetzt eigentlich nicht hören.. nuja.. vielleicht fällts nicht auf Oo
Notfall- Gast
Re: hausarbeit strafrecht fortgeschritten ss 08
wie gesagt unter jus 1996,97 taucht der aufsatz, den ich oben erwaehnt hatte auf. stree taucht auch im ganzen jahrgang 1996 jus ueberhaupt nicht auf.
gast- Gast
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