Fehlende Anhörung

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Fehlende Anhörung

Beitrag von gast2 am Mi Sep 24, 2008 7:41 pm

Muss die fehlende Anhörung für alle VAs einzeln geprüft werden? Bei der Anordnung zum sofortigen Vollzug der Sicherungsmaßnahmen ist anhörung ja nicht unbedingt nötig, wegen Gefahr in Verzug. Aber bei der siebenjährigen Untersuchung des Grundstückes ist ja keine konkrete Gefahr. Hier hätte eine vorherige Anhörung also stattfinden müssen. Was ist nun die Folge davon?

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Re: Fehlende Anhörung

Beitrag von gast am Fr Sep 26, 2008 4:12 am

ich gehe davon aus das die fehlnde anhörung bis zur letzten mündlichen verhandlung nachgeholt werden kann.
aber du hast insofern recht, das die anhörung bei der 7 jährigen untersuchung anders beurteilt werden muss als bei der sofortigen massnahme.

das die 7 jährige untersuchung aus andern gründen rechtwidrig ist wurde schon erörtert.

gast
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