hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von olli am Mi Okt 08, 2008 11:50 am

ich habe auch nicht vor deliktisches zu prüfen. ich bleibe sehr wahrscheinlich bei 985 und 562b.
die abgrenzung von mv zur landpacht mach ich auch kurz. ist für mich recht eindeutig.

olli
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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gasta am Mi Okt 08, 2008 11:59 am

noch ne frage..kommt bei euch irgendwas aus dem hgb vor....damit kenne ich mich nämlich auch nicht aus??

gasta
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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gasta am Mi Okt 08, 2008 3:04 pm

hallo nochmal....was ist denn eigentlich mit § 1231 S.1 ???

gasta
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mh

Beitrag von olli am Mi Okt 08, 2008 3:41 pm

ich kann leider zu deinen fragen nichts anmerken, wollte aber eben noch sagen, dass ich doch eher zum reinen pachtvertrag tendiere. LPachtVG 2 ist in unserem fall eher nicht gewährleistet und warum sollte ich da was reininterpretieren, wenn man auch einfach pachtvertrag nehmen kann?!

olli
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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von Gastili am Mi Okt 08, 2008 4:21 pm

Nochmal eine Frage zum Thema "Pfandrecht erloschen": Ich diskutiere doch, ob D als Erwerber bös- oder gutgläubig ist. Laut hM ist er bösgläubig. Wie geht es dann weiter?! Heißt dass, das Pfandrecht ist dadurch erloschen?

Gastili
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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von Gast am Mi Okt 08, 2008 4:27 pm

dass D die sache von F erworben hat, hat doch mit bestehen oder nicht-bestehen des pfandrechts nichts zu tun?!

Gast
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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von Gast. am Mi Okt 08, 2008 5:05 pm

Wieso nicht? D hat eine Maschine eworben, die erstens
mit dem Vermierterpfandrecht belastet ist und
zweitens selbst wenn nicht mit pfandrecht belastet,
mit der Rechten der Bank.

So verstehe ich es.

Stimmt, hier im Forum wird zu wenig ausgetauscht.

Gast.
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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gasta am Mi Okt 08, 2008 8:47 pm

seh das so: pfandrecht ist entstanden, war zumindest "kurz" eingebrachte sache usw...ob es erloschen ist, ist ne ganz andere frage.
bin verwirrt: falls d bösgläubig ist, ist das doch nur "gut" für a?

denke, dass an LPachtVG 2 doch als öffentl-rechtl gesetz gar nicht zu denken ist?! (siehe vorgaben im sv)

gasta
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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gast am Mi Okt 08, 2008 9:10 pm

also eins ist ziemlich sicher, das vermieterpfandrecht ist erstmal entstanden, ob am anwartschaftsrecht oder durch dem durchgangserwerb des eigentum.

fraglich ist, ob es durch möglichen lastenfreien eigentumserwerb des d erloschen ist. gasta, du sagst, dass nach der h.m. davon auszugehen, das d bösgläubig ist.
--> pfandrecht nicht erloschen und a hat gegen d einen herausgabeanspruch.
(ob nun die bank ihrerseits einen herausgabeanspruch hat, danach ist nicht gefragt)

"Pfandrecht erloschen: Ich diskutiere doch, ob D als Erwerber bös- oder gutgläubig ist" genau wenn d gutgläubig dann erwirb er lastenfrei. (frei von pfandrechten dritter § 936 BGB)

gast
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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von Gast. am Mi Okt 08, 2008 10:12 pm

muss denn nicht auch § 562 a bei D diskutiert werden.

Ob das Pfandrecht durch Entfernung der Sache vom
Gründstück erloschen ist?

Oder wird hier nur § 936 BGB benannt.

ip von "Gast." immer: ******** schreibt da ein prof mit? (thor)
(natürlich muss 562 a angesprochen werden, aber da nichts von wert auf dem grundstück zurück bleibt, kein erlöschen des pfandrechtes)

Gast.
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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von gasta am Do Okt 09, 2008 12:23 pm

meinst du jetzt (gast) oder (thor) mit deinen "mutmaßungen"?
vielleicht ist es ja nur eine kleine stud. hilfskraft, die es genauso nötig hat wie wir, miteinander zu kommunizieren? ich wär mir da nicht so sicher Smile
hab leider nix neues.
nehm aber def landpachtV an. dies wird aber auch nur ein untergeordnetes problem darstellen.
seitenverteilung ist grob 13 zu 7 (1. zu 2. teil)



gasta
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Landpacht

Beitrag von olli am Do Okt 09, 2008 1:00 pm

ja, vergiss was ich oben geschrieben hab. landpacht passt.

olli
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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von MOD am Do Okt 09, 2008 3:18 pm

die ergänzung bei "Gast." habe ich geschrieben, als moderator kannst du das. seine einträge erinnern mich vom stil an die in den letzten hausarbeiten vom ss 08. dort wurde auch ein prof verdächtigt.

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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von olli am Do Okt 09, 2008 3:38 pm

hat man nicht auch die uni-erlangen ip, wenn man im wlan, bzw der bib sitzt?

olli
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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von Gasti am Do Okt 09, 2008 3:39 pm

Im 2. Teil, also dass A die Herausgabe von D fordern kann bestimmt sich doch nach § 562 b II S.1. Wie prüft man das? Oder stellt man einfach fest, dass er Zurückschaffung aufs Grundstück verlangen kann mit anschließender Verwertung? Kapier das nicht... Hab da irgendwie ein Aufbauproblem...

Gasti
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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von Gasti am Do Okt 09, 2008 4:05 pm

Also ich meine, das mit dem Pfandrecht und ob gut-oder bösgläubig so ist alles schon geklärt... nur danach. schreibt man dann, weil das Pfandrecht nicht erloschen ist kann a von d herausgabe verlangen oder wie?? Wie geht das dann weiter?
Ach und noch was anderes: auf wieviele Seiten kommt ihr mit der ersten Frage so in etwa?

Gasti
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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von Gast. am Do Okt 09, 2008 6:27 pm

Ne bin kein Prof normaler Student.

Wieso fragt ihr? Muss ich jetzt aufpassen, dass ich
mit der Uni keinen Ärger bekomme. Ist es nicht erlaubt
hier zu schreiben? Kann die Uni nachforschen? Ich schreibe
aus der Uni- Bib. Bitte sagt nicht das hier im Forum schreiben
Unterschleif bedeutet

Gast.
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Forum & HA

Beitrag von Herd am Do Okt 09, 2008 6:40 pm

Dazu möchte ich nur kurz auf einen Thread im alten Juraforum verweisen:


Lohnt sich zu lesen. Shocked

ip dieses beitrages:*************************
der schreiber verweist auf eine bekannte email vom prof kudlich, die im www.juraforum-erlangen.de veröffentlicht wurde. kudlich schreibt, dass zusammenarbeit im forum wegen hausarbeit "böse" ist. lohnt sich nicht zu lesen. jeder kann die email im genannten forum nachlesen, z.b. unter strafrecht, wichtige anmerkungen zum thema hausarbeit. der schreiber dieses beitrages der sich "herd" oder "Gast." nennt könnte wieder prof. vieweg sein. (moderator thor)

Herd
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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von Gast am Do Okt 09, 2008 9:23 pm

Klartext. Haben meine Aktivitäten im Forum Konzequenzen, sprich Hausarbeit gefährdet?

immer die selbe ip-adresse des beitragsschreibers: ich denk wir alle wissen bescheid über das was wir hier machen. (moderator thor)

Gast
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Re: hausarbeit fortgeschritten zivil mertens ws 08/09

Beitrag von ) am Fr Okt 10, 2008 4:53 pm

Habt Ihr jetzt die Hosen voll ? lol!

Einfach locker bleiben!

)
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