hausarbeit ö recht für fortgeschritte

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hausarbeit ö recht für fortgeschritte

Beitrag von Gast am Do Aug 14, 2008 10:09 pm

Hallo Leute ich hab nen Problem bei den Klagen.

Soll ich die Klage der F und M getrennt prüfen?

Beispielsweise bei der Zulässigkeit ist doch alles gleich. Nur
bei der Begründetheit ergibt sich nen problem bei der Zustellung.

Oder doch lieber die Klage von F und M zusammen prüfen.
Weiß jemand weiter ich hänge da fest:

Danke für ein guten tIPP.

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Re: hausarbeit ö recht für fortgeschritte

Beitrag von gast am Do Aug 14, 2008 10:21 pm

laut bearbeitervermerk ist auf "subjektive Klagehäufung und andere als die genannten Vorschriften des BayStrWG ist nicht einzugehen"
--> es duerfte also ob f und m gemeinsam klagen keine rolle spielen.

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Beitrag von Gasti am Fr Aug 15, 2008 9:37 am

Also sind die Klagen getrennt zu prüfen?!

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Re: hausarbeit ö recht für fortgeschritte

Beitrag von gastus am Fr Aug 15, 2008 9:42 am

"Also sind die Klagen getrennt zu prüfen"

nee, dafuer hast kein platz und bringt auch nichts. ich wuerde nur erwaehnen, das subjektive klagehaeufung vorliegen kann. sprich streitgenossenschaft von f + m.

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Beitrag von Gasti am Fr Aug 15, 2008 11:56 am

ok, danke

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Re: hausarbeit ö recht für fortgeschritte

Beitrag von Gast am Fr Aug 15, 2008 4:59 pm

Erst mal danke für die Antwort.

Mich hat es irritiert, dass im Sachverhalt steht M und F fragen ob

sie jeweils selbständig Klage gegen den Bescheid erheben können.

Dann ergibt sich ja ein folgendes Problem bei der Bekanntgabe

und der Zustellung. Bei F wurde der Bescheid zugestellt bei M nicht

richtig bekannt gegeben.

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