hausarbeit öff fortgeschritten de wall ws 09/10
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Re: hausarbeit öff fortgeschritten de wall ws 09/10
was § 5 abs.1 nr. 1 und 2 bimschg betrifft, gefahrenvermeindung und vorsorge, würde ich schon beides erwähnen. nach dem motto "das eine geht nicht ohne das andere". (wie sollte es auch)
der § 5 abs.1 nr.2 bimschg bringt eine dynamische komponete " stand der technik" (im gegensatz zu stand von wissenschaft und technik siehe § 7 atomgesetz) in die betreiber pflichten.
menes wissens nach muss du im gutachterstil bei der begründetheit alle frage beantworten, auch die mit bestandschutz. auch wenn du schon vorher die klage für begründet hälst.
der § 5 abs.1 nr.2 bimschg bringt eine dynamische komponete " stand der technik" (im gegensatz zu stand von wissenschaft und technik siehe § 7 atomgesetz) in die betreiber pflichten.
menes wissens nach muss du im gutachterstil bei der begründetheit alle frage beantworten, auch die mit bestandschutz. auch wenn du schon vorher die klage für begründet hälst.
gastl- Gast
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